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5. Berufsrecht und Gewissensfreiheit
5.3 Rechtsprechung
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Landesarbeitsgericht Hessen
Urteil v. 21.6.2001 - 3 Sa 1448/00 -
NJW 2001, 3650
Der Inhaber eines Kaufhauses, in dem in sehr ländlicher Umgebung Modeartikel, Schmuck, Kosmetika, Accessoires und Spielsachen angeboten werden, ist zur Kündigung einer Verkäuferin berechtigt, die darauf besteht, bei ihrer Tätigkeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, nachdem sie zuvor mehrere Jahre lang ihrer Tätigkeit in westlicher Kleidung nachgegangen ist und daher die vom Arbeitgeber an das äußere Erscheinungsbild des Verkaufspersonals gestellten Anforderungen erfüllt hat.[pt]