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10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.2 Rechtsprechung
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Bundesgericjtshof
Urteil v. 5.5.1959 - 5 StR 92/59
BGHSt 13, 123
Ein gläubiger Jude, gegen den an einem hohen jüdischen Feiertag (1. Tag des Laubhüttenfestes) eine Hauptverhandlung stattfindet, hat nicht das erforderliche rechtliche Gehör, wenn er sich zur Sache erklären will, sich daran aber durch das jüdische Gesetz gehindert sieht. [amtl. Leitsatz]